Unikat für anspruchsvolle Bauherren / Bauträger: Über 2.400 m² in Bestlage von Bergisch Neukirchen

  • Luftaufnahme
  • Eindrücke des parkartigen Garten
  • Blick in den Garten
  • Frontansicht mit ca. 45 m Straßenfront
  • Weitere Luftaufnahme
  • Entrée des Hauses 10 A
  • Wohnraum des Hauses 10 A
  • Arbeitszimmer des Hauses 10 A
  • Badbereich des Hauses 10 A
  • Schlafbereich des Hauses 10 A
  • Erdgeschoss des Hauses 10 A
  • Obergeschoss des Hauses 10 A

Objektdaten

  • Grundstücksfläche: 2.429 m²
  • Zusatzinformation zur Lage: Berg. Neukirchen
  • Kaufpreis: 1 €
  • Courtage: 2.5 %
  • Zustand: Abrissobjekt

Objektbeschreibung

Bei diesem Grundstück handelt es sich um ein absolutes Unikat in der besten Lage von Leverkusen. Mit ca. 45 m Straßenfront und einer mittleren Bautiefe von 54 m eröffnen sich bei dieser Liegenschaft unzählige Möglichkeiten.

Die beiden im Jahre 1964 errichteten Einfamilienhäuser und Garagen befinden sich baulich in einem sehr unterschiedlichen Zustand. Während das rechte Gebäude mit der Hausnummer 10a bis vor kurzem noch bewohnt war und sich entsprechend in einem gepflegten Zustand befindet, steht das linke Gebäude bereits seit Jahrzehnten leer und weist erhebliche Bauschäden auf, insbesondere durch Undichtigkeiten im Bereich des Flachdaches.

Dem Erwerber bieten sich hier verschiedene Möglichkeiten: Sie können den vorhandenen Bestand komplett abreißen und ein oder mehrere freistehende Einfamilienhäuser errichten. Das parkähnlich angelegte Grundstück mit einer wunderschönen Bepflanzung bleibt Ihnen auch im Falle einer Neubebauung weitestgehend erhalten. Neben einem Komplettabriss besteht auch die Möglichkeit, das rechte Gebäude mit der Haus Nr. 10a zu modernisieren und lediglich die linke Grundstückshälfte neu zu bebauen. Mit einer Wohnfläche von ca. 210 m² bietet der rechte Gebäudeteil auch für heutige Bedürfnisse ein ausreichend großes Wohnflächenangebot.

Weitere Details zur Ausstattung können wir Ihnen bei Interesse gern zukommen lassen oder Sie verschaffen sich im Rahmen einer Besichtigung selbst einen Eindruck.
Für dieses Grundstück existiert kein Bebauungsplan. Somit richtet sich die Neubebauung nach § 34 Baugesetzbuch, d.h. Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die Bauweise müssen sich an die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

HINWEIS ZUM GEBOTSVERFAHREN:
Unikate sind in der Regel nicht mit einem Preis versehen. Die Verkäuferseite bittet Sie, angelegt an Ihre persönliche Planung ein Kaufpreisangebot anzugeben.
Die Abgabe des Gebotes soll im Oktober 2023 erfolgen, sodass Sie auseichend Zeit haben, mit Ihrem Architekten oder dem Bauamt der Stadt Leverkusen Ihre persönlichen Vorstellungen abzuklären. Wir werden Sie rechtzeitig über den konkreten Abgabetermin informieren. Der aktuelle Bodenrichtwert (Stand 01.01.2023) beträgt 560,00 EUR / m².

FAZIT:
Baugrundstücke werden in Leverkusen immer mehr zur Mangelware. Bebauungsmöglichkeiten ergeben sich oft nur noch im Rahmen von kleinteiligen Grundstücksteilungen oder Baulückenschließungen. Ein Grundstück mit dieser Größe, in der besten Wohnlage der Stadt, ist ein absolutes Unikat und ein Glücksfall. Vorteilhaft ist auch die Bebaubarkeit nach § 34 BauGB, sodass ein zeit- und kostenaufwendiges Bebauungsplanverfahren vermieden werden kann.

Lage

Die postalische Adresse „Am Falkenberg“ gehört zweifelsohne zu den besten Adressen im Stadtgebiet. Die großen, wunderschön gelegenen Grundstücke waren bei der erstmaligen Bebauung ausschließlich den Bayer-Vorständen und Direktoren vorbehalten. Der Stadtteil Bergisch Neukirchen steht für Wohnexklusivität, insbesondere gilt das für die Lage rund um die Anliegerstrasse „Am Falkenberg“. Hochwertige Einfamilienhäuser mit großen gepflegten Gartenanlagen dominieren das Erscheinungsbild. Mit der guten Verkehrsanbindung sind das schnelle Erreichen von Opladen mit dem Autobahn- und Bahnanschluss hervorzuheben. Das Zentrum von Opladen, insbesondere mit der Fußgängerzone, bietet sich für Ihre Einkäufe an. Kindergärten sowie Grund- und weiterführende Schulen sind für Ihren Nachwuchs gut erreichbar.

Ausstattung

Bebauungsmöglichkeiten:
1.Abriss der beiden Bestandsimmobilien und Neubau von einem oder mehreren Einfamilienhäusern
2.Teilweiser Erhalt der bestehenden Liegenschaft inkl. einer teilweisen Neubebauung

Baurechtnach § 34 BauGB:
Auszug: Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll handelt. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Straßca. 45 m
Mittlere Tiefe: ca. 54 m

Grundstücksgröße:
Flur: 10, Flurstück 773: 2.429 m² sowie Flurstück 838: 5 m²
Gesamtfläche: 2.434 m²

Altbestand:
2 Einfamilienhäuser mit Garagen

Garten:
Wunderschön angelegter parkartiger Garten, der auch im Falle einer Neubebauung weitestgehend erhalten bleiben kann

Ausrichtung:
Grundstück in Südwest-Ausrichtung

Kaufpreis:
Die Verkäuferseite bittet um Ihr Kaufpreisangebot

Sonstiges

In der uns vorliegenden Erschließungsbeitragsbescheinigung werden folgende Sachverhalte beschrieben:

Die Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind endgültig hergestellt. Der Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch vom 08.12.1986 in der z. Z. geltenden Fassung sowie der Satzung über die Erhebung eines Erschließungs-beitrages für die Stadt Leverkusen vom 07.03.1977 in der z. Z. gültigen Fassung ist für das oben genannte Grundstück nicht mehr zu zahlen.

Der Kanalanschlussbeitrag nach § 8 Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein Westfalen (KAG NW) ist bis zu einer Tiefe von 35 m bereits abgegolten. Bei einer Hinterland-bebauung wird eine Nacherhebung durchgeführt.

Straßenbaubeiträge können nach § 8 KAG NW grundsätzlich für künftige Ausbau-maßnahmen erhoben werden.

Baulasten existieren auf beiden Flurstücken nicht.

Lage des Objektes

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