Auf dem 747 m² großen Grundstück befindet sich noch ein Altgebäude mit einer Wohnfläche von ca. 70 m², welches abgerissen werden muss. Das um 1950 herum erstellte Einfamilienhaus ist eines der ersten Fertighäusern, die in Deutschland errichtet worden sind. Der Keller ist gemauert, die Außemwände bestehen aus einem Holzskelettrahmen, welcher mit Dämmstoff ausgefüllt ist, außen wurde ein 2,5 cm starker Putz aufgetragen.
Die Front des voll erschossenen Grundstücks (Strom, Gas, Wasser, Abwasser), welches nicht im Geltungsbereich eine B-Planes liegt, ist ca. 15 m breit. Es kann unserer Einschätzung nach gemäß § 34 BauGB mit einem eingeschossigen Baukörper mit Satteldach bebaut werden; die von uns angenommene Bautiefe dürfe bei 12,5 bis 15 m liegen.
Die GRZ liegt vermutlich bei 0,4, die GFZ bei 0,6. Ihren geplanten Baukörper sollten Sie aber unbedingt mit dem zuständigen Moerser Bauamt abstimmen.